
Der Artikel ist erschienen am 3. Februar 2021 in der PNP Nr, 27 auf Seite 28.
Vielen Dank an die PNP für die Erlaubnis den Artikel auf unserer Webseite veröffentlichen zu dürfen.
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie für 2021 alles Gute, Glück und vor allem „bleibt’s gsund“ – das wünschen allen Mitgliedern der Freyunger Feuerschützen und auch allen Freunden und Gönnern der FSG
der 1. Schützenmeister Josef Sammer im Namen der Vorstandschaft
In Deutschland muss laut Beschussgesetz für jedes einzelne Salutschussgerät (Böller) eine Beschussbescheinigung vorliegen. Diese wird nach der Beschussprüfung des Böllers vom Beschussamt ausgestellt und auf dem Böller werden zudem Beschusszeichen und die höchstzulässige Schwarzpulvermenge und Vorlage eingeschlagen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss der Böller erneut dem Beschussamt vorgelegt werden und es wird eine neue Bescheinigung ausgestellt.
Die Böllerschützen der FSG legen großen Wert auf Sicherheit deshalb führen sie alle 5 Jahre eine Wiederholungsprüfung ihrer Böllergeräte durch.
Auf Initiative des Böllerkommandanten Günther Philipp konnte die Wiederholungsprüfung erstmals in Freyung durchgeführt werden.
Im Vorfeld wurde vom Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht, Dienststelle Beschussamt München, eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.
Der 50 m Stand der Feuerschützengesellschaft, mit den Böschungen als Kugelfang, erwies sich als sehr gut geeignet.
Am Mittwoch den 28. August konnte das Beschussamt 31 Böller beschießen und den Teilnehmern die Beschussbescheinigung ausstellen.
von links: Böllerkommandat G. Philipp, P. Hammer
mit Kollege und Kollegin A. Simon vom LMG, München
Sehr geehrte Gäste,
Liebe Schützenkameraden,
aufgrund Modernisierungsarbeiten am 25 Meter Stand ist dieser vom 29.10.2018 bis Ende Februar 2019 gesperrt.
Wer hier mithelfen möchte ist sicher gern gesehen. Mehr Infos dazu im Schützenheim beim Sportleiter Christian Rodler.
Vielen Dank
Die Vorstandschaft